Zwei Debatten werden oft miteinander vermischt.
Die erste betrifft eindeutig illegale Inhalte, Betrug, Bedrohungen oder Verstöße gegen Plattformregeln. Hier schafft der DSA Verfahren, Zuständigkeiten und Beschwerdemöglichkeiten. Die zweite betrifft sogenannte systemische Risiken sehr großer Plattformen – also etwa die Wirkung von Empfehlungssystemen oder die Verbreitung bestimmter Inhalte. Gerade dort beginnt der politische Streit, weil Risikobewertung auch legale Inhalte und gesellschaftliche Debatten berühren kann.
Der Text des DSA verbietet keine Meinung allein deshalb, weil sie unbequem ist. Trotzdem kann Regulierung mittelbar auf Reichweite und Moderation wirken: Wer hohe Sanktionen fürchtet, entscheidet möglicherweise vorsichtiger als rechtlich nötig. Dieses Risiko muss ernst genommen werden, ohne die neuen Rechte der Nutzer kleinzureden.
Es gibt bereits messbare Beschwerdeergebnisse.
Nach Angaben der EU-Kommission wurden seit 2024 mehr als 165 Millionen Moderationsentscheidungen sehr großer Plattformen über interne Systeme angefochten; fast 30 Prozent seien anschließend rückgängig gemacht worden. Das ist ein starkes Argument für wirksame Beschwerden – und zugleich ein Hinweis darauf, wie häufig Erstentscheidungen von Plattformen korrigiert werden müssen.