Steinhöfel klagt gegen Twitter
Für Nutzer und Medien geht Joachim Steinhöfel gegen gelöschte Beiträge und Profile vor. Dokumentiert sind unter anderem Verfahren für Birgit Kelle, Oliver Gorus und die Achse des Guten.
Warum Aquachoice den Kurs von Elon Musk auf X grundsätzlich begrüßt, weshalb der Wandel von Joachim Steinhöfel besonders aufschlussreich ist und welche starken Gegenargumente trotzdem beantwortet werden müssen.
Aquachoice-Standpunktklar gekennzeichnet
15 QuellenOriginale und Gegenperspektiven
PrüfvermerkSteinhöfel-Aussage differenziert
Elon Musk polarisiert – durch seine Sprache, seine politischen Aussagen und die enorme persönliche Macht über X. Aquachoice findet trotzdem richtig, was er im Kern mit der Plattform gemacht hat: Der Raum für Widerspruch ist größer geworden und frühere Eingriffe in die öffentliche Debatte werden heute offener diskutiert.
Diese Zustimmung ist kein Personenkult. Derselbe Maßstab, den wir an Regierungen, Medien und frühere Twitter-Verantwortliche anlegen, gilt auch für Musk: Regeln, Reichweitenbegrenzungen, Sperren und der Umgang mit Kritik müssen nachvollziehbar bleiben.
Die Entwicklung ist aussagekräftiger als eine bloße Sympathieerklärung: Sie lässt sich an konkreten Verfahren nachvollziehen.
Für Nutzer und Medien geht Joachim Steinhöfel gegen gelöschte Beiträge und Profile vor. Dokumentiert sind unter anderem Verfahren für Birgit Kelle, Oliver Gorus und die Achse des Guten.
Mit der Übernahme beginnt ein Kurswechsel: weniger endgültige Entfernung, stärkere Betonung offener Debatte und eine neue öffentliche Auseinandersetzung über frühere Moderationspraktiken.
Community Notes werden international ausgebaut. X beschreibt seinen Moderationskurs als „Freedom of Speech, Not Reach“: problematische Inhalte sollen häufiger in ihrer Reichweite begrenzt statt vollständig gelöscht werden.
Der frühere Prozessgegner Twitters tritt nun als deutscher Anwalt Elon Musks auf. Nach einer Abmahnung wegen einer ZDF-Moderation gibt der Sender eine Unterlassungserklärung ab und entfernt die beanstandete Passage.
Joachim Steinhöfel war zu Twitter-Zeiten kein unkritischer Begleiter des Unternehmens. Seine Initiative „Meinungsfreiheit im Netz“ dokumentiert mehrere Auseinandersetzungen über gelöschte Tweets, gesperrte Profile und aus seiner Sicht nicht ausreichend begründete Sanktionen. Das ist ein wichtiger Unterschied: Sein heutiges Urteil über X kommt nicht von jemandem, der die frühere Plattform verteidigt hat, sondern von einem ihrer regelmäßigen juristischen Gegner.
Im Fall Oliver Gorus untersagte das Landgericht Konstanz 2020 die Unterdrückung eines Tweets mit einem Link zu einem „Weltwoche“-Essay; nach Steinhöfels Dokumentation wurde das spätere Urteil rechtskräftig. Im Fall Birgit Kelle stellte Twitter einen zunächst gelöschten Tweet nach anwaltlicher Intervention wieder her. Im Oktober 2022 ordnete ein Landgericht die Wiederherstellung des Profils der „Achse des Guten“ an, nachdem Twitter es wegen angeblicher Plattformmanipulation gelöscht hatte.
Diese Beispiele beweisen nicht, dass jede frühere Twitter-Entscheidung falsch war. Sie belegen aber, dass Steinhöfels Kritik praktisch und gerichtlich war: Er stritt über konkrete Beiträge, konkrete Sperren und konkrete Rechtsfolgen – nicht nur über ein abstraktes politisches Gefühl.
Im Juni 2026 vertrat er Elon Musk gegen eine ZDF-Moderation, die Musk einen Aufruf zu einer „Jagd auf Migranten“ zugeschrieben hatte. Das ZDF gab eine Unterlassungserklärung ab und entfernte die beanstandete Passage. Der Fall betrifft Musks Persönlichkeitsrechte, nicht unmittelbar einen fremden Nutzerbeitrag. Er zeigt aber, wie deutlich sich die Beziehung verändert hat: Aus dem Kläger gegen Twitter wurde ein Anwalt an der Seite des Eigentümers von X.
PrüfstatusAls Steinhöfel-Aussage belegt · als weltweite Alleinstellung nicht vollständig unabhängig beweisbar
Im Gespräch bei „Ben ungeskriptet“ schildert Steinhöfel sinngemäß, dass X nach seiner Erfahrung die einzige große Plattform sei, die auf eigene Kosten vor Gericht dafür kämpfe, rechtmäßige Beiträge ihrer Nutzer weiter veröffentlichen zu dürfen. Das ist eine bemerkenswerte Aussage eines Anwalts mit langjähriger Prozesserfahrung gegen mehrere große Netzwerke.
X selbst beschreibt öffentlich, rechtliche Anfragen auf mögliche Einschüchterung freier Rede, Überbreite und formale Mängel zu prüfen, betroffene Nutzer nach Möglichkeit zu informieren und gegen bestimmte Anfragen Einwände zu erheben. Das stützt den beschriebenen Grundsatz. Eine vollständige Liste aller von X finanzierten deutschen Verfahren oder eine unabhängige Vergleichsstudie zu sämtlichen Plattformen ist jedoch nicht öffentlich auffindbar.
Nach Aussage des Medienrechtlers Joachim Steinhöfel ist X die einzige große Plattform, die in den von ihm beobachteten Fällen auf eigene Kosten gerichtlich für den Fortbestand angegriffener, nach ihrer Auffassung rechtmäßiger Nutzerbeiträge eintritt.
Wer sich durch einen Beitrag verletzt sieht, kann nicht nur gegen den Autor vorgehen. Häufig wird auch die Plattform zur Löschung oder Sperrung aufgefordert, weil sie den Inhalt technisch verbreitet und schnell entfernen oder regional blockieren kann. Für den Betreiber ist Nachgeben oft billiger: Inhalt löschen, Streit beenden, Prozesskosten vermeiden.
Entscheidet sich eine Plattform stattdessen, die Rechtmäßigkeit des Beitrags gerichtlich prüfen zu lassen, trägt sie zunächst Anwälte, internen Aufwand und Prozessrisiko. Der Nutzer muss diesen Kampf dann nicht allein finanzieren. Für die Meinungsfreiheit ist das bedeutsam, weil zulässige Äußerungen nicht allein deshalb verschwinden, weil der Autor wirtschaftlich schwächer ist als die Person oder Institution, die eine Löschung verlangt.
Auch X erklärt in seinen Regeln, gültige gerichtliche Anordnungen und lokales Recht zu beachten. Der entscheidende Unterschied liegt vor der endgültigen Entfernung: Wird ein Verlangen ungeprüft erfüllt, oder wird kontrolliert, ob es formal gültig, verhältnismäßig und mit freier Rede vereinbar ist? Ein gerichtlicher Widerspruch schützt keine Straftaten; er sorgt dafür, dass die Grenze von einem Gericht und nicht allein von einer Beschwerdestelle gezogen wird.
„Die einzige Plattform weltweit“ wäre ohne vollständige Daten zu allen Verfahren von Meta, Google, TikTok, Telegram und weiteren Anbietern zu absolut. Seriös ist die engere Aussage: Steinhöfel hebt X aufgrund seiner eigenen Praxis als einzigartig hervor. Aquachoice übernimmt diesen Erfahrungsbericht, macht aber sichtbar, wo die unabhängige Prüfung endet.
Nicht jede Neuerung begann erst unter Musk. Entscheidend ist, wie stark sie ausgebaut und zum öffentlichen Prinzip gemacht wurde.
X beschreibt seinen Ansatz als „Freedom of Speech, Not Reach“: Regelverletzende Inhalte können in ihrer Reichweite begrenzt und sichtbar gekennzeichnet werden, statt automatisch vollständig zu verschwinden.
Stärke: Beiträge bleiben überprüfbar. Grenze: Auch reduzierte Reichweite ist ein erheblicher Eingriff.Das System entstand vor Musk als „Birdwatch“, wurde unter ihm aber international ausgebaut und stärker ins Zentrum gestellt. Eine Note erscheint, wenn Bewerter mit unterschiedlichen bisherigen Sichtweisen sie hilfreich finden.
Stärke: keine einzelne Faktenredaktion. Grenze: langsam, lückenhaft und von aktiver Beteiligung abhängig.X erklärt, rechtlich mangelhafte, überbreite oder die freie Rede unzulässig belastende Anfragen zurückzuweisen oder einzugrenzen und betroffene Nutzer möglichst zu informieren.
Stärke: staatliche und private Forderungen werden überprüfbar. Grenze: Viele Einzelfälle bleiben öffentlich unbekannt.X veröffentlicht Transparenzberichte und Teile der Community-Notes- Technik. Zugleich verhängte die EU 2025 ein Bußgeld wegen Defiziten beim Werbearchiv und Forschungsdatenzugang.
Stärke: wichtige Systeme sind sichtbar. Grenze: Transparenz bleibt unvollständig und umkämpft.Freie Rede auf X hängt nicht nur davon ab, ob ein Beitrag technisch online bleibt. Empfehlungssysteme entscheiden, was Millionen Menschen sehen und was nahezu unsichtbar bleibt. X sagt selbst, dass Redefreiheit keinen Anspruch auf algorithmische Verstärkung bedeute. Damit verlagert sich ein Teil der Macht von der Löschung zur Reichweitensteuerung.
Musk äußert sich regelmäßig zu Parteien, Regierungen und gesellschaftlichen Konflikten. Er darf das – und Aquachoice verteidigt dieses Recht. Weil ihm zugleich die Plattform gehört, stellt sich aber eine zusätzliche Frage: Sind Regeln und Algorithmen stabil genug, damit Musks politische Gegner ebenso frei und sichtbar widersprechen können?
Die Europäische Kommission verhängte im Dezember 2025 ein Bußgeld von 120 Millionen Euro wegen Verstößen gegen DSA-Transparenzpflichten. Im Juli 2026 akzeptierte sie einen Aktionsplan, mit dem X unter anderem das Werbearchiv verbessern und qualifizierten Forschern kostenlosen, schnelleren Zugang zu öffentlichen Daten ermöglichen will. Das ist weder der Beweis für eine umfassende Zensuragenda der EU noch ein Freispruch für jede europäische Regulierung. Es ist ein konkreter Streit über Kontrolle, Datenzugang und Verhältnismäßigkeit.
Das Kammergericht Berlin verpflichtete X 2026 zur Herausgabe öffentlich sichtbarer Daten an eine Forschungsorganisation. Solche Fälle gehören ebenfalls ins Dossier. Wer gerichtliche Kontrolle staatlicher Eingriffe begrüßt, muss sie auch dann akzeptieren, wenn ein Gericht die Plattform selbst begrenzt.
Aquachoice findet gut, was Elon Musk aus X im Kern gemacht hat: eine Plattform, auf der Widerspruch, kontroverse politische Positionen und Kritik an Regierungen und etablierten Medien wieder sichtbarer geworden sind. Besonders stark ist die von Joachim Steinhöfel beschriebene Praxis, rechtmäßige Nutzerbeiträge nicht aus Bequemlichkeit zu löschen, sondern ihren Fortbestand gegebenenfalls auf eigene Kosten vor Gericht zu verteidigen.
Gerade weil Musk polarisiert, muss der Artikel beides leisten: seine Verdienste klar benennen und seine Macht ebenso klar begrenzen. Das glaubwürdigste X wäre nicht eine Plattform, auf der Musk immer recht bekommt, sondern eine, auf der seine schärfsten Kritiker nach denselben transparenten Regeln sichtbar widersprechen können.
Meinungsfreiheit beweist sich nicht an bequemen Aussagen. Sie beweist sich daran, ob auch rechtmäßiger Widerspruch gegen mächtige Personen, Plattformen und Regierungen bestehen bleibt.