Artikel 5 schützt Meinung, Information und Presse.
Jeder darf seine Meinung in Wort, Schrift und Bild äußern und verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen informieren. Das Grundrecht schützt in erster Linie vor staatlichen Eingriffen.
Was Meinungsfreiheit schützt, wo gesetzliche Grenzen liegen und wie du bei einer Sperrung oder Löschung nachvollziehbar vorgehst.
Jeder darf seine Meinung in Wort, Schrift und Bild äußern und verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen informieren. Das Grundrecht schützt in erster Linie vor staatlichen Eingriffen.
Artikel 5 nennt als Schranken die allgemeinen Gesetze, den Jugendschutz und das Recht der persönlichen Ehre. Meinungen und überprüfbare Tatsachenbehauptungen sind rechtlich nicht dasselbe.
Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt das Haben, Empfangen und Weitergeben von Meinungen und Informationen. Eingriffe müssen gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sein.
Die Kategorien helfen bei der ersten Orientierung. Die rechtliche Bewertung bleibt immer vom vollständigen Kontext abhängig.
Formulierungen wie „Ich halte diese Entscheidung für falsch“ sind durch Stellungnahme und Wertung geprägt. Auch scharfe, polemische Kritik kann geschützt sein. Grenzen können insbesondere dort erreicht werden, wo Rechte anderer oder Strafgesetze betroffen sind.
Prüffrage: Steht die Auseinandersetzung in der Sache noch im Vordergrund?„Die Behörde hat am Montag entschieden“ ist grundsätzlich dem Beweis zugänglich. Wahrheit, Sorgfalt und Belegbarkeit spielen deshalb eine andere Rolle als bei reinen Werturteilen. Bewusst oder erwiesen falsche Tatsachenbehauptungen genießen nicht denselben Schutz.
Prüffrage: Welche verlässliche Quelle belegt den konkreten Tatsachenkern?Meinungsfreiheit schützt auch Zumutungen. Sie ist aber kein Freibrief für Bedrohungen, Verleumdung oder jede denkbare Herabsetzung. Gerichte wägen regelmäßig Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsschutz und den öffentlichen Informationswert gegeneinander ab.
Prüffrage: Kritisiert die Aussage ein Verhalten – oder greift sie die Person ohne sachlichen Bezug an?Eine private Plattform handelt auf Grundlage ihrer Nutzungsbedingungen und des geltenden Rechts. Nicht jede Löschung ist deshalb automatisch „staatliche Zensur“.
Trotzdem sind Plattformentscheidungen nicht beliebig: Der DSA verlangt unter anderem Begründungen und interne Beschwerdewege; zusätzlich kann eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegung möglich sein.
Ruhig, vollständig und fristgerecht dokumentieren – bevor du öffentlich eskalierst.
Screenshot, URL, Datum, Uhrzeit und vollständige Begründung der Plattform speichern.
Wortlaut und Kontext vollständig sichern, nicht nur den strittigen Ausschnitt.
Welche konkrete Plattformregel oder gesetzliche Norm wird genannt?
Beschwerde sachlich begründen, Nachweise beifügen und Fristen notieren.
Je nach Fall außergerichtliche Streitbeilegung oder anwaltliche Beratung nutzen.
„Bitte überprüft die Entscheidung erneut. Der vollständige Beitrag lautet […]. Als Verstoß wurde […] genannt. Aus meiner Sicht greift diese Regel hier nicht, weil […]. Der Kontext und meine Belege sind beigefügt. Bitte nennt mir die konkrete Passage, auf die sich die Entscheidung stützt, und informiert mich über weitere Beschwerdemöglichkeiten.“
Dieser Bereich bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.